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1. Vorsitzender

Rudolf Zölzer
Schützenkamp 26
59581 Warstein

Tel. 02925/3749

2. Vorsitzender

Thomas Schulte

Kassierer

Hartmut Peitz
St. Agatha-Str. 11
59581 Warstein

Tel. 0160/8802006

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Satzung des Vereinsrings Mülheim-Sichtigvor-Waldhausen

§ 1 Name

 Der Vereinsring führt den Namen „Vereinsring Mülheim-Sichtigvor-Waldhausen“

 

§ 2 Sitz des Vereins

 Sitz des Vereins ist Warstein.

§ 3 Ziel und Zweck des Vereinsrings

a) Zweck des Vereins ist die Erhaltung der dörflichen Lebensqualität und die Entwicklung der dörflichen Gemeinschaft.

b) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

c) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung und die Koordinierung des Vereinslebens der örtlichen Vereine. Der Verein nimmt die Belange der Gesamtheit der Vereine wahr.

d) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

e) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

f) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

g) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Bürgerstiftung Warstein, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in den Dörfern Mülheim, Sichtigvor und Waldhausen zu verwenden hat.

h) Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereinsrings Mülheim Sichtigvor Waldhausen ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft

a) Ordentliche Mitglieder des Vereinsrings können alle Vereine und Organisationen werden, die ihren Sitz in den Ortschaften Mülheim Sichtigvor Waldhausen haben. Hiervon ausgenommen sind politische Gruppierungen.

b) Über die Aufnahme in den Vereinsring entscheidet der Vorstand.

c) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins bzw. der Institution. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung.

d) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe des Jahresbeitrags.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

a) Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen wird.

b) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung  findet statt, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsrings dies schriftlich und unter Angabe von Gründen beantragt.

c) Über die Versammlung wird ein Protokoll angefertigt; das vom Protokollführer und einem Vorstandmitglied zu unterzeichnen ist.

d) Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

e) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mitglieder mit mehr als 150 Vereinsmitgliedern haben zwei Stimmen. An den Sitzungen können weitere Mitbürger teilnehmen. Sie haben aber kein Stimmrecht. Die stimmberechtigten Mitglieder erhalten eine Stimmkarte.

f) Beschlüsse werden mit 2/3 Mehrheit der erschienen Vereine gefasst.

g) Satzungsänderungen bedürfen einer 3 /4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 8 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

·         Vorsitzende/r

·         Stellvertretende/r Vorsitzende/r,

·         Kassierer/in,

Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 3 Jahre; die Amtszeit des Stellv. Vorsitzenden beträgt bei der Erstwahl 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Wählbar ist jedes Mitglied eines angeschlossenen Vereins, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und erfüllt die Aufgaben des Vereinsrings im Rahmen und im Sinne der Satzung. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

§ 9 Beirat

Der Beirat berät den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Er ist berechtigt, an den Sitzungen von Vorstand und Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Der Beirat besteht aus:

·         den drei Ortsvorstehen,

·         dem Ortsheimatpfleger,

·         und bis zu 3 Mitgliedern, die nicht Angehörige eines Mitgliedsvereins sein müssen.

§ 10 Wirtschaftsführung

Die Kassengeschäfte nimmt der Kassierer wahr. Er hat die Bücher nach Ablauf des Geschäftsjahres abzuschließen und zur Revision bereitzuhalten.

Die Mitgliederversammlung wählt zur Kassenprüfung zwei Prüfer. Einmalige Wiederwahl ist zulässig, jedoch mit der Maßgabe, dass bei jeder Wahl ein Prüfer ausscheidet.

Über die Entlastung des Kassierers und des übrigen Vorstandes entscheidet die Mitgliederversammlung in der ersten Sitzung nach Ablauf des Geschäftsjahres.

§ 11 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereinsrings kann nur mit einer Stimmenmehrheit von 3 /4 der anwesenden Mitglieder gefasst werden.

Zur Auflösung des Vereinsrings ist eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich.

Mülheim Sichtigvor Waldhausen, den 03. April 2014

Erster Vorsitzender
Rudolf Zölzer

Zweite Vorsitzende
Regina Scobel

Kassierer
Hartmut Peitz

Beisitzer

Ortsvorsteherin von Mülheim

Susanne Kemker
02925/28216

Ortsvorsteherin von Sichtigvor

Heike Kruse
02925/665

Ortsvorsteher von Waldhausen

Rainer Kemper
02925/800829

Ortsheimatpfleger

Willi Hecker
02925/2106

Beisitzer VRMSW

Helmut Fröhlich
02925/2181